Ja, der Einbau eines Aufstelldachs ist ein eintragungspflichtiger Umbau.

  • Österreich:
    Die von uns verbauten Dächer werden mit einem fahrzeugspezifischen Gutachten geliefert, das für die Eintragung bei der zuständigen Landesregierung genutzt wird. Die Eintragung kann wahlweise über uns erfolgen oder selbstständig durchgeführt werden. Selbstverständlich stellen wir alle benötigten Unterlagen bereit und unterstützen dich dabei.
  • Deutschland:
    Nach dem Einbau erfolgt die Abnahme durch eine anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA) auf Basis der vorhandenen fahrzeugspezifischen Gutachten. Anschließend wird das Aufstelldach in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
  • Schweiz:
    Auch in der Schweiz ist der Einbau eines Aufstelldachs genehmigungspflichtig. Nach dem Einbau erfolgt die Abnahme durch das zuständige Strassenverkehrsamt. Grundlage dafür sind die fahrzeugspezifischen Unterlagen und Gutachten, die wir zur Verfügung stellen. Je nach Kanton kann zusätzlich eine Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle erforderlich sein.

This entry was posted in . Bookmark the permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

// Open all Categories on shop sites
Teile deinen Warenkorb!